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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Art. 1 Leistung

Die Raumpflege LARISSA nimmt Reinigungsaufträge von Kunden entgegen. Sie verrichtet somit Arbeiten als Reinigungsinstitut.

 

Art. 2 Beginn, Dauer, Kündigung

Das Auftragsverhältnis beginnt mit dem datierten Tag und ist gemäss Leistungsvertrag abgeschlossen. Das Auftragsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich, auf das Ende eines jeden Kalendermonates, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, gekündigt werden. Aus wichtigen Gründen können Auftragnehmer wie Auftraggeber das Vertragsverhältnis gemäss OR 404 jederzeit fristlos auflösen.

 

Art. 3 Auftragsvolumen

Das Auftragsvolumen kann auf Wunsch des Kunden jederzeit aus- oder abgebaut werden. Die umfassenden Dienstleistungsaufträge sind dem beigefügten Leistungsangebot zu entnehmen. Dieses Konditionenblatt bildet einen festen Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

Art. 4 Preise, Konditionen, Fälligkeit

Die Kosten werden jeweils mittels Leistungsabrechnung am Ende des Monats verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Betrag mittels beigefügten Einzahlungsscheins, innert 20 Tagen zu begleichen. Bei Mahnungen behält sich die Raumpflege LARISSA das Recht vor, chf 20.00 für jeden entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

 

Art. 5 Sorgfaltspflicht / Schadensersatz

Die Raumpflege LARISSA führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter jeder bestmöglicher Wahrung der Interessen des Auftraggebers aus. Sie besitzt zudem eine Haftpflichtversicherung, welche für Sachschäden haftet, die bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Nicht gehaftet wird für unsachgemäss und/oder falsch angebrachte Gegenstände seitens des Auftraggebers.

 

Art. 6 Mängelrüge

Die Raumpflege LARISSA führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter jeder bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus. Bei nachweisbaren Mängeln verpflichtet sich die Raumpflege LARISSA, diese schnellstmöglich und kostenlos zu beseitigen. Die Mängelrüge ist spätestens 24 Std. nach Einzug des jeweiligen Mieters an die Raumpflege LARISSA zu melden. Beanstandungen nach dem vorgegebenen Zeitpunkt können nicht mehr geltend werden. Es werden keine Preisnachlässe gewährt.

 

Art. 7 Schlüsselabgabe

Der Auftraggeber übergibt der Raumpflege LARISSA 1 Schlüssel seiner Wohnung. Die Raumpflege LARISSA verpflichtet sich, mit dem Erhalt des Schlüssels zu einem ordnungsgemässen Umgang was den Zutritt zur Wohnung des Auftraggebers betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für die Raumpflege LARISSA strengstens untersagt. Die Schlüssel sind auf erstes Begehren unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben.

 

Art. 8 Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht

Die Raumpflege LARISSA verpflichtet sich, keinerlei Informationen, welche ihre Kunden betreffen, weiter zu geben. Dies betrifft insbesondere Dokumente, Wohn- und Besitzverhältnisse. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls einverstanden, dass er der Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse unterliegt. Diese Schweigepflicht behält nach Auflösung des Vertragsverhältnisses ihre volle Gültigkeit.

 

Art. 9 Konventionalstrafe

Bei Verletzung der Geschäftsgeheimnisse (Ziffer 8) schuldet der Kunde der Raumpflege LARISSA eine Konventionalstrafe in der Höhe des Auftragsvolumens der vergangenen zwölf Monate für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Daneben bzw. darüber hinaus haftet der Auftraggeber vollumfänglich für den die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Pflicht zur Vertragserfüllung. Die Raumpflege LARISSA ist ausdrücklich berechtigt, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes, sowie die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht für die Zukunft zu verlangen. Ebenso erfährt der Kunde das Recht, bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht seitens der Raumpflege LARISSA in Klage zu treten.

 

Art. 10 Versicherungen, Sozialleistungen

Die Raumpflege LARISSA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Zudem besitzt die Raumpflege LARISSA eine Haftpflichtversicherung, welche für Sachschäden haftet, die bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Im Stundenansatz sind alle Sozialleistungen enthalten.

 

Art. 11 Besondere Vereinbarungen

Soweit das Verhältnis durch diesen Vertrag nicht geordnet ist, gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften, insbesondere des Schweizerischen - OR. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand vom Sitz der Raumpflege LARISSA.

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Larissa